Ablauf einer Vermessung

Bei ingenieurtechnischen Vermessungen kann sehr schnell auf die Bedürfnisse des Kunden reagiert und die benötigte Leistung realisiert werden. Dabei sind wir aufgrund unserer eingespielten Büroabläufe und der ausgezeichneten Beziehungen zu verschiedenen regionalen Planungsbüros in der Lage, zeitnah und unkompliziert die beste Lösung für Ihr(e) Anliegen zu finden.

Bei katastertechnischen Vermessungen sind wir wegen der Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetztes in Verbindung mit dem Vermessungs- und Katastergesetz an die Einhaltung formeller Verfahrensschritte (z.B. Beantragung, Bescheidung) und verschiedener Fristen (z.B. Einladung, Zeit bis zur Bestandskraft der erlassenen Verwaltungsakte) gebunden. Daher ist die Bearbeitungsdauer von Katastervermessungen grundsätzlich länger als die von Aufträgen aus dem Ingenieurbereich.

Ablauf einer Zerlegungsvermessung

  • Zunächst stellen Sie bei uns einen Antrag auf Durchführung der Katastervermessung.
  • Daraufhin bestellen wir die notwendigen Vorbereitungsdaten (Katasterunterlagen) beim zuständigen Vermessungsamt (Landratsamt).
  • Nach ca. 1 Woche bis 1 Monat (die Vorbereitungdauer kann mitunter stark variieren) erhalten wir die Unterlagen.
  • Die Messungsvorbereitung im Innendienst dauert ca. 1-2 Wochen.
  • Parallel vereinbaren wir mit Ihnen einen Ortstermin und geben diesen allen Beteiligten rechtzeitig (gewöhnlich 14 Tage vor dem Grenztermin) bekannt.
  • Zum Grenztermin werden den Beteiligten die bestehenden Grenzen des zu zerlegenden Flurstückes aufgezeigt und die neuen Grenzen gemeinsam festgelegt, im Regelfall erfolgt die Abmarkung der Grenzpunkte noch am gleichen Tag.
  • Die abschließende Bearbeitung der vermessungstechnischen Unterlagen erfordert nochmals einen Zeitraum von 2-4 Wochen und ist abhänging vom Umfang und der Dringlichkeit der Vermessung.
  • Mit der Ausfertigung und Übersendung der Bescheide geben wir unser Vermessungergebnis bekannt. Zeitgleich reichen wir die weiteren Unterlagen zur Übernahme unserer Arbeiten beim zuständigen Vermessungsamt ein.
  • Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der Vermessung beginnt eine einmonatige Widerspruchsfrist für alle Beteilgten. Im Anschluss daran werden unsere Bescheide bestandskräftig.
  • Nach erfolgter Prüfung und Übernahme unserer Ergebnisse in das Liegenschaftskataster (Dauer ca. 1-2 Monate) übersendet Ihnen das Vermessungsamt schließlich den amtlichen Fortführungsnachweis.

end faq

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